Informationen zur Barrierefreiheit
1. Geltungsbereich und angebotene Dienstleistungen
Diese Information zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.juergens-reisen.de, betrieben von
Jürgens Omnibusreisen GmbH
Rotrehre 11
31542 Bad Nenndorf
Wir sind ein Reiseunternehmen mit Sitz in Bad Nenndorf, in der Nähe von Hannover. Unsere Angebote umfassen die Organisation und Durchführung von Busreisen innerhalb Deutschlands und Europas. Die Website dient der Bereitstellung von Informationen zu unseren Reiseangeboten sowie folgenden Online-Diensten:
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Übermittlung von Reiseanfragen zu den dargestellten Angeboten,
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Bestellung von Reisekatalogen in gedruckter Form,
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Bestellung von Geschenkgutscheinen in gedruckter Form,
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Kontaktaufnahme mit unserem Büroteam über E-Mail, Telefon und Post.
2. Rechtliche Grundlage
Unsere Website orientiert sich an den Anforderungen der des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz).
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Dienstleistung entspricht bereits in weiten Teilen den Anforderungen des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz). Eine umfassende Prüfung der noch bestehenden Barrieren wird derzeit durchgeführt, und entsprechende Maßnahmen werden umgesetzt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbsteinschätzung unter Verwendung von Tools wie WAVE, Google Lighthouse und axe DevTools, sowie manuelle Test, um die Barrierefreiheit systematisch zu überprüfen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Nutzerfreundlichkeit zu erhalten und weiter zu verbessern.
Stand: 31.10.2025
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie weiterführende Informationen zu unseren Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Jürgens Omnibusreisen GmbH
Rotrehre 11
31542 Bad Nenndorf
E-Mail: info@juergens-reisen.de
Telefon: +49 (0)5723/3501
Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Nutzung unserer Angebote.
Wir werden uns bemühen, Ihr Anliegen schnell zu bearbeiten und eine barrierefreie Alternative anzubieten.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit nicht angemessen berücksichtigt wurden oder ein Verstoß gegen Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) beziehungsweise gegen eine auf Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassene Rechtsverordnung vorliegt, können Sie gemäß § 34 BFSG die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einschalten.
Die Schlichtungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Klärung von Streitfällen zwischen Nutzerinnen und Nutzern sowie Anbietern digitaler Angebote.
Nähere Informationen sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle:
https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/
6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Bundesländer haben beschlossen, eine zentrale Marktüberwachungsbehörde einzurichten. Diese neue Anstalt des öffentlichen Rechts hat am 26. September 2025 ihren Sitz in Magdeburg aufgenommen und ihre Tätigkeit begonnen.
Nachfolgend finden Sie die veröffentlichten Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg